Für wen?

- Schwangere


- Wöchnerinnen

 

- Mütter die akut oder chronisch erkrankt sind

 


Kosten?

- die Kosten für eine Begleitung sind abhängig vom Bedarf der Mutter und werden

   individuell in einem persönlichen Gespräch vereinbart

 

- als Privatleistung

 

- bei Beschwerden in der Schwangerschaft (z.Bsp. Frühgeburtsbestrebungen,

  Depressionen) sowie in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung wird laut

  §24 SGB V ein Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe von den Krankenkassen,    

  zuzahlungsfrei übernommen 


- ab dem 7. Tag nach Entbindung bzw. wenn das jüngste im Haushalt lebende Kind  

  noch nicht 12.Jahre ist und bei der Mutter eine medizinische Indikation vom Arzt

  bescheinigt wird, wird  laut §38 SGB V ein Teil der Kosten für eine  Haushaltshilfe

  von den Krankenkassen übernommen. Hier ist allerdings die gesetzliche

  Zuzahlung an die Krankenkasse zu leisten 

-> Voraussetzung für die Krankenkassen: keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen

 

 


Auch gut geeignet als Geschenk zu Geburt, Muttertag, Geburtstag, Weihnachten...